Wenn gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen wird, müssten Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen den Fall vor Gericht bringen und dort klären lassen. Was eigentlich völlig logisch klingt, ist aber fast überall in Deutschland unmöglich. Weder Organisationen noch Privatpersonen haben grundsätzlich das Recht, für die Tiere zu klagen. In der Praxis heißt das, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und andere Tierschutzregelungen fast nie vor Gericht gebracht werden können. Die (viel zu seltene) Ausnahme ist, dass engagierte Staatsanwaltschaften tätig werden.